Beschreibung Lehrgangsangebot PSNV-E Feuerwehr
Grundlehrgang PSNV-E Feuerwehr (primäre Prävention/Einsatzvorsorge)
Teilnehmerkreis: erfahrene Einsatzkräfte, Psychosoziale Fachkräfte, Führungskräfte
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, psychische Stabilität
Ausbildungsziel:
psychische Erste Hilfe im Einsatzkontext leisten können (Erstbetreuer PSNV)
Primäre Prävention – Unterricht z. B. MTA/Standortschulung für Einsatzkräfte halten können
Ausbildungsinhalte:
- Einführung in die Grundlagen der Psychotraumatologie
- Schulung Erstbetreuer PSNV (psychische Erste Hilfe)
- Psycho-Hygiene („Schutz für die eigene Seele“)
- Einführung in die Schulung „Umgang mit Belastungen im Einsatzwesen“
- Grundlagen der Methodik und Didaktik
- Vorbereitung und Durchführung der Schulung
Aufbaulehrgang PSNV-E Feuerwehr (sekundäre Prävention/Einsatznachsorge)
Teilnehmerkreis: erfahrene Einsatzkräfte, Psychosoziale Fachkräfte
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, Grundlehrgang PSNV-E (primäre Prävention)
Ausbildungsziel:
Qualifikation für die Tätigkeit als Peer/Psychosoziale Fachkraft im Teamkontext
SbE-Einzelgespräch eigenständig durchführen können
SbE-Gruppeninterventionen im Teamkontext durchführen können
Ausbildungsinhalte:
SbE-Baustein 1
- grundlegende Sichtweisen und Aspekte in der PSNV (Salutogenese, Kohärenzsinn, Resilienz, Ressourcen)
- Einführung in die Psychotraumatologie I: Stress und Belastung allgemein
- Einführung in die Psychotraumatologie II: ereignisbezogener Stress (Einsatzstress, Traumastress)
- Grundlagen der PSNV
- Peer-Prinzip
- zeitliche Zuordnung der SbE-Maßnahmen
- Erarbeitung einer Psychoedukation
- SbE-Einzelgespräch mit Übungssequenzen
SbE-Baustein 2
- Sinn und Ziel von Gruppengesprächen/Maßnahmenpaket
- Vorbereitung und Durchführung der Gruppenmaßnahmen
- SbE-Kurzbesprechung mit Übungssequenz
- SbE-Nachbesprechung mit Übungssequenz
- SbE-Einsatzbegleitung
- SbE-Einsatzabschluss
- PSNV-Strukturen in Deutschland
Fortbildung PSNV-E Feuerwehr SbE BS 3 (Vertiefung und Fortbildung nach ca. 1 Jahr)
Teilnehmerkreis: erfahrene Peers & Psychosoziale Fachkräfte (Vertiefungslehrgang nach ca. 1 Jahr operativer Tätigkeit nach Abschluss SbE BS 2)
Voraussetzungen: Grundlehrgang und Aufbaulehrgang PSNV-E (SbE BS 1 und 2); Bereitschaft zur Reflexion
Ausbildungsziel: Vertiefung der Grundlagen der PSNV-E; Reflektion der Praxiserfahrung; Fortbildungsimpulse
Ausbildungsinhalte:
SbE-Baustein 3
- Wiederholung und Vertiefung der Grundlagen der Psychotraumatologie
- Wiederholung und Vertiefung der Grundlagen der psychosozialen Notfallversorgung
- Erfahrungsaustausch SbE-Maßnahmenpaket
- Fortbildungsimpuls: Tod im Einsatz/tödlicher Dienstunfall
- Anpassung Maßnahmenpaket
Fortbildung PSNV-E Feuerwehr SbE BS 4 (Vertiefung und Fortbildung nach ca. 1 Jahr)
Teilnehmerkreis: erfahrene Peers & Psychosoziale Fachkräfte (Vertiefungslehrgang nach ca. 1 Jahr operativer Tätigkeit nach Abschluss SbE BS 3)
Voraussetzungen: Grundlehrgang und Aufbaulehrgang PSNV-E (SbE BS 1 und 2); Fortbildungslehrgang (SbE BS 3); Bereitschaft zur Reflexion
Ausbildungsziel: Vertiefung von Grundlagen Reflektion der Praxiserfahrung Fortbildungsimpulse
Ausbildungsinhalte:
SbE-Baustein 4
- Wiederholung und Vertiefung von Grundlagen: Betroffene mit dissoziativen Symptomen
- Fortbildungsimpulse zu folgenden Themen: Fehler/Schuldgefühl, Aggression, Unsicherheit, Verschlossene, Großschadensereignisse
Lehrgang Fachberater PSNV-E Feuerwehr/Fachberater Seelsorge
Teilnehmerkreis: Psychosoziale Fachkräfte, die als Fachberater auf Orts- oder Landkreisebene tätig werden sollen und Maßnahmen der Einsatzvor- und -nachsorge koordinieren sollen.
Voraussetzungen und Nachweis: Mindestalter 25 Jahre; wissenschaftliche Ausbildung im pädagogischen, sozialwissenschaftlichen, ärztlich-medizinischen, psychologischen, theologischen oder religionspädagogischen Bereich; Grund- und Aufbaulehrgang PSNV-E Feuerwehr (BS 1 und 2)
Ausbildungsziel: Der Lehrgang soll den Fachberater auf seine Aufgaben vorbereiten. Er soll Maßnahmen der Einsatzvor- und -nachsorge im eigenen Zuständigkeitsbereich planen und verantworten können. Er führt Peers fachlich und zeigt sich verantwortlich für notwendige Aus- bzw. Fortbildung, Supervision und Qualitätssicherung.
Ausbildungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen
- Aufgabe und Rolle des Fachberaters
- Einführung in die Schulung Erstbetreuer PSNV
- Einführung in die Schulung „Umgang mit muslimischen Bürgern“
- Organisation, Teamaufbau, Struktur
- primäre Prävention und Maßnahmenpaket der sekundären Prävention
- Traumafolgestörungen und Komorbiditäten, aktuelle Forschungsergebnisse
- Planung von Maßnahmen der Einsatznachsorge anhand eines Fallbeispiels
- Katastrophenschutz in Bayern und überörtliche Hilfeleistung
- Der Jugendliche in der Feuerwehr
Zugangsvoraussetzungen Leiter / Fachberater PSNV-B
Die Landeszentralstelle PSNV in Bayern empfiehlt, in Zusammenarbeit mit dem Zentralstellenrat PSNV, nachstehende Zugangsvoraussetzungen für den Leiter / Fachberater PSNV:
Fachberater PSNV-B
- muss psychosoziale Fachkraft sein (*)
- Mindestalter: vollendetes 25. Lebensjahr
- Höchstalter: jeweils gültiges gesetzliches Rentenalter
- Das Mindestalter für Aktive liegt gemäß Qualitätsstandards und Leitlinien des BBK bei 23 Jahren.
- Ausbildung in PSNV-B (gemäß den bundesweit beschlossenen Standards des BBK und den Festlegungen der Hilfsorganisationen und der Kirchen vom 21.02.2013, nach Stand 11.11.2014)
- mindestens 5 Jahre Einsatzkraft im Bereich der Gefahrenabwehr, davon mindestens 3 Jahre im Bereich der PSNV-B (Feldkompetenz)
- aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Gruppenführer PSNV gemäß der Empfehlung des Landeszentralstelle PSNV in Bayern
Zusätzlich gewünscht für die notwendige Kompetenz im Bereich der PSNV-E:
- SbE Bausteine 1 und 2 oder eine vergleichbare Ausbildung (CISM-Basic)
(*) Psychosoziale Fachkraft:
Voraussetzung für eine psychosoziale Fachkraft ist zusätzlich zu der PSNV-bezogenen Ausbildung und Erfahrung eine akademische Ausbildung im pädagogischen, sozialwissenschaftlichen, ärztlichmedizinischen, psychologischen oder theologischen Bereich.
Anzuerkennende Studiengänge sind:
- Bildungswissenschaft
- Erziehungswissenschaft
- Humanmedizin
- Sozialwissenschaft
- Psychologie
- Religionspädagogik
- Theologie
- Diakonik
Des Weiteren werden Personen als psychosoziale Fachkräfte zugelassen, die statt einen der oben genannten Studiengänge innezuhaben zu einer der folgenden Berufsgruppen zählen:
- „großer“ Heilpraktiker: mit großer Heilpraktikerprüfung sowie mit Zulassung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde
- Ergotherapeut mit staatlicher Prüfung
- Fachberater Psychotraumatologie, Traumapädagoge /in, Traumazentrierter Fachberater nach DeGPT
Leiter PSNV-B
- sollte psychosoziale Fachkraft sein (*)
- Mindestalter: vollendetes 25. Lebensjahr
- Höchstalter: jeweils gültiges gesetzliches Rentenalter
- Das Mindestalter für Aktive liegt gemäß den Qualitätsstandards und Leitlinien des BBK bei 23 Jahren.
- Ausbildung in PSNV-B (gemäß den bundesweit beschlossenen Standards des BBK und den Festlegungen der Hilfsorganisationen und der Kirchen vom 21.02.2013, nach Stand 11.11.2014)
- mindestens 5 Jahre Einsatzkraft im Bereich der Gefahrenabwehr, davon mindestens 3 Jahre im Bereich der PSNV-B (Feldkompetenz)
- aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Gruppenführer PSNV gemäß der Empfehlung des Landeszentralstelle PSNV in Bayern
Zusätzlich gewünscht für die notwendige Kompetenz im Bereich der PSNV-E:
- SbE Bausteine 1 und 2 oder eine vergleichbare Ausbildung (CISM-Basic)
Der Leiter / Fachberater PSNV-B wird durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, auf Empfehlung der zuständigen ARGE PSNV, berufen. Es wird empfohlen, pro Kreisverwaltungsbehörde 6 Leiter/Fachberater PSNV-B zu bestellen. Davon müssen mindestens 3 psychosoziale Fachkräfte sein.
Die Berufung erfolgt auf die Dauer von 5 Jahren.
Aktuelle Lehrgangstermine und das Anmeldeformular hierzu finden Sie HIER.