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­Lehrgänge

Sehr geehrte Lehrgangsteilnehmerin, sehr geehrter Lehrgangsteilnehmer,

Sie wurden zur Teilnahme an einem Lehrgang an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried eingeladen. Die Feuerwehrschule befindet sich in der Sudetenstraße 81, 82538 Geretsried und ist unter Tel.-Nr. 08171 3495-0 oder per E-Mail unter poststelle@sfs-g.bayern.de zu erreichen.

Es stehen für Sie ein Parkplatz, eine Unterstellmöglichkeit für Motorräder und ein Fahrradraum zur Verfügung. Die Feuerwehrschule haftet weder für Schäden am eigenen Fahrzeug während der An- und Abreise, noch für Schäden an abgestellten Fahrzeugen auf dem Schulgelände.

Bitte beachten Sie in eigenem Interesse folgende Hinweise:

1. Voraussetzungen für die Teilnahme:

Mindestalter 18 Jahre (bei Lehrgang Zugführer und Leiter einer Feuerwehr 21 Jahre, bei Organisatorischen Leitern 24 Jahre); nicht arbeitsunfähig; die Teilnahme-voraussetzungen müssen erfüllt sein (nachzulesen im Lehrgangsangebot).

2. Anreise:

Bitte richten Sie die Anreise so ein, dass Sie am ersten Lehrgangstag nicht vor 8:00 Uhr, spätestens aber bis 9:30 Uhr an der Feuerwehrschule eintreffen. Nach Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte am Empfang an.

2.1 Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Deutsche Bahn bis München Hauptbahnhof, dort umsteigen in die S7 bis Wolfratshausen (Endstation). Weiterfahrt mit dem Linienbus Nr. 370 nach Geretsried, Haltestelle „Feuerwehrschule“.

2.2 Anreise mit dem eigenen Fahrzeug:

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Anfahrtsplan im Menü „Lehrgänge“ auf unserer Internetseite. Ebenso können sie hier zur Bildung von Fahrgemeinschaften die jeweils teilnehmenden Feuerwehren/Institutionen einsehen.

2.3 Anreise am Vortag des Lehrgangsbeginns:

Falls Sie eine längere Anreise haben, können Sie nach Absprache mit dem Schulbüro bereits am Vorabend anreisen. Wir bitten hierzu um einen kurzen Anruf bzw. eine entsprechende E-Mail.

3. Für die Dauer des Lehrgangs sind mitzubringen:

3.1 Lehrgänge allgemein:

Persönliche Schutzausrüstung (Hinweise und Ausnahmen finden Sie im Menü „Lehrgänge“ auf unserer Internetseite), Waschzeug, Schreibzeug, in den Wintermonaten warme Unterkleidung und Handschuhe. Hand-/Duschtücher, sowie einen Fön finden Sie in Ihrem Zimmer.

3.2 Bei speziellen Lehrgängen zu beachten:

Für die Lehrgänge ABC-Einsatz Grundlagen, Aufbaulehrgang für Führungskräfte-Gefährliche Stoffe-Messtechnik und Fachteil für Ausbilder für Atemschutzgeräteträger ist neben der persönlichen Maskenbrille auch die persönliche Atemschutzmaske mitzubringen. Eine gültige Bescheinigung nach G26.3 ohne Auflagen oder Einschränkungen ist in Form einer deutlich lesbaren Kopie vorzulegen. Falls in der Bescheinigung das Feld „gesundheitliche Bedenken“ angekreuzt ist oder bestimmte Voraussetzungen genannt sind, können Sie am Lehrgang nicht teilnehmen. Die Einladung ist dann umgehend an die Regierung zurückzugeben.

3.3 Ausbilderlehrgänge:

Die während der vorausgegangenen Lehrgänge/Lehrgangsteile erhaltenen Unterlagen bitte mitbringen, da Ihr jetziger Lehrgang auf diesen Unterlagen aufbaut

4. Verpflegung und Unterkunft:

Während der Dauer des Lehrgangs erhalten Sie freie Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsunterlagen. Die Verpflegung beginnt am ersten Tag mit dem Mittagessen. Spezielle Ernährungsgewohnheiten können bei entsprechender Anmeldung am Empfang ab dem ersten Lehrgangstag von der Küche berücksichtigt werden.

4.1 Angehörige von Werkfeuerwehren:

Angehörige von Werk- und Betriebsfeuerwehren erhalten Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsunterlagen gegen Berechnung. Hierzu bitten wir bei der Anmeldung am ersten Lehrgangstag die Rechnungsadresse anzugeben.

5. Erstattung von Fahrtkosten/Verdienstausfall:

5.1 Angehörige der FF:

Die Feuerwehrschule erstattet dem Teilnehmer die entstandenen Fahrtkosten gem. Punkt 6.5.4 des Vollzugs des Bayer. Feuerwehrgesetzes. Für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen der Feuerwehrschule haben Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einschl. Nebenleistungen und Zulagen (Art. 9 Abs. 1 BayFwG). Für Beamte und Richter gilt dies entsprechend. Beruflich Selbständige erhalten nach Maßgabe des Art. 9 Abs. 3 BayFwG mit § 10 AVBayFwG Ersatz für den entstandenen Verdienstausfall. Die entsprechenden Anträge sind an die jeweilige Kommune zu richten. Für Teilnehmer an KatS-Lehrgängen gelten besondere Regelungen.

5.2 Angehörige der WF/BtF:

Verdienstausfall und Reisekosten gehen zu Lasten des Betriebes.

6. Freizeitangebot:

Informationen zum Freizeitangebot finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Menü „Feuerwehrschule“ im virtuellen Rundgang. An der Feuerwehrschule steht kostenfreies WLAN zur Verfügung. Informationen hierzu erhalten Sie am ersten Lehrgangstag bei der Anmeldung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine angenehme Anreise.

Ihre Schulleitung

Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang - Leiter einer Feuerwehr (online)

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Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang - Aufbaulehrgang für Kommandanten mit GF-Qualifikation (online)

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