Ziel, Zweck und Aufgabe der Feuerwehrschule
Die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete Behörde (Art. 3 BayFwG, § 19 Abs. 1 AV BayFwG, Änderung vom 25.09.1995). Sie wurde am 01. September 1995 in der Liegenschaft der ehemaligen Katastrophenschutzschule Bayern eingerichtet.
Zu den Aufgaben der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried zählen insbesondere die
- Aus- und Fortbildung
- im Bereich Brandschutz und Technischer Hilfsdienst
- für Feuerwehrdienstleistende
- der Freiwilligen Feuerwehren
- Pflichtfeuerwehren
- Werk- und Betriebsfeuerwehren
- für die besonderen Führungsdienstgrade
- der Landkreise
- der kreisfreien Städte
- für potentielle Verantwortliche Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz
- im Bereich EDV
- für Feuerwehrdienstleistende
- für Angehörige der Landratsämter
- für Angehörige der Regierungen
- für Angehörige erstalarmierender Polizeidienststellen
- im Bereich Katastrophenschutz
- für Feuerwehrdienstleistende und andere Helfer im Aufgabenbereich ABC
- für besondere Führungsdienstgrade und Aufgabenträger
- der Landkreise
- der kreisfreien Städte
- Durchführung des Technischen Prüfdienstes (Nr. 3.1. VollzBekBay FwG)
- Planung und Durchführung von Standortschulungen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Katastrophenschutzübungen
- Unterstützung bei Einsätzen auf Anforderung
- Datenpflege EDV/BASIS für die Module Material- und Geräteverwaltung und Lehrgangsverwaltung
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Merkblättern und Ausbildungsunterlagen
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen
- Stellungnahmen zu Vorschriftenentwürfen aller Art
- Mitwirkung bei der Erprobung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen