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Feuerwehr­schule

Ziel, Zweck und Aufgabe der Feuerwehrschule

Die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete Behörde (Art. 3 BayFwG, § 19 Abs. 1 AV BayFwG, Änderung vom 25.09.1995). Sie wurde am 01. September 1995 in der Liegenschaft der ehemaligen Katastrophenschutzschule Bayern eingerichtet.

Zu den Aufgaben der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried zählen insbesondere die

  • Aus- und Fortbildung
    • im Bereich Brandschutz und Technischer Hilfsdienst
      • für Feuerwehrdienstleistende
        • der Freiwilligen Feuerwehren
        • Pflichtfeuerwehren
        • Werk- und Betriebsfeuerwehren
    • für die besonderen Führungsdienstgrade
      • der Landkreise
      • der kreisfreien Städte
      • für potentielle Verantwortliche Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz
    • im Bereich EDV
      • für Feuerwehrdienstleistende
      • für Angehörige der Landratsämter
      • für Angehörige der Regierungen
      • für Angehörige erstalarmierender Polizeidienststellen
    • im Bereich Katastrophenschutz
      • für Feuerwehrdienstleistende und andere Helfer im Aufgabenbereich ABC
      • für besondere Führungsdienstgrade und Aufgabenträger
        • der Landkreise
        • der kreisfreien Städte
  • Durchführung des Technischen Prüfdienstes (Nr. 3.1. VollzBekBay FwG)
  • Planung und Durchführung von Standortschulungen
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Katastrophenschutzübungen
  • Unterstützung bei Einsätzen auf Anforderung
  • Datenpflege EDV/BASIS für die Module Material- und Geräteverwaltung und Lehrgangsverwaltung
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Merkblättern und Ausbildungsunterlagen
  • Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen
  • Stellungnahmen zu Vorschriftenentwürfen aller Art
  • Mitwirkung bei der Erprobung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen