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Sonder­ausbildung

Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung - ABek)

Durch die flächendeckende Errichtung Integrierter Leitstellen in Bayern wurde eine Anpassung der Alarmierung an die Möglichkeiten moderner Einsatzleittechnik notwendig. Die neue Alarmierungsbekanntmachung wurde am 28.12.2005 veröffentlicht und erlangte mit Inbetriebnahme der jeweiligen Integrierten Leitstellen ihre Wirkung.

Für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Integrierten Leitstellen war es erforderlich, eine landesweit einheitliche Software zu beschaffen. Diese wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern erworben und die Lizenzen den Betreibern der Integrierten Leitstellen zur Verfügung gestellt. Für die Umsetzung der Stammdatenerfassung und der Alarmierungsplanung wurden somit für alle Beteiligten einheitliche Voraussetzungen geschaffen.

Als oberste Grundsätze der Alarmierungsplanung können folgende Maßgaben hervorgehoben werden:

  • Schnellst mögliche Alarmierung
  • Der Situation angemessene Alarmierung
  • Schnellst verfügbare geeignete Einsatzmittel, unabhängig von Verwaltungsgrenzen
  • Flächendeckende Planung
  • Objekt- und ereignisbezogene Planung
  • Planung möglichst auf Einsatzmitteltypen und Gerätschaften bezogen 

Grundlage für die Alarmierungsplanung ist eine Aufteilung des Leitstellengebietes in Zonen. Diese sollten auf Ebene der Ortsteile erfolgen, da dadurch eine feingliedrige Planung erreicht wird. Für alle Zonen ist eine Bereichsfolge zu erstellen. Anhand dieser Bereichsfolge errechnet das Einsatzleitsystem zur Laufzeit die aktuelle Verfügbarkeit der Einsatzmittel.

Welche Einsatzmittel und Gerätschaften für ein Ereignis vorgesehen sind wird mit den landesweit einheitlich vorgegebenen Einsatzstichwörtern und den dazu verknüpften Einsatzmittelketten vorausgeplant. In den Einsatzmittelketten werden die benötigten Gerätschaften und Einsatzmittel hinterlegt.

Aus diesen Planungen ermittelt das Einsatzleitsystem den dazu passenden Dispositionsvorschlag, der vom Disponenten kontrolliert und durch die Alarmierung umgesetzt wird.

Vorteile dieser Planung auf Gerätschaften und Einsatzmitteltypen sind:

  • Alarmierung der schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel
  • Bedarfsgerechte Alarmierung
  • Die Einheiten wissen, für welche Aufgabe sie alarmiert werden und können bedarfsgerecht ausrücken
  • Bei einer Einsatzstichworterhöhung ermittelt das ELS automatisch die nächstgelegenen Einsatzmittel
  • Bei Nichtverfügbarkeit von Einsatzmitteln ermittelt das ELS automatisch einen Ersatz
  • Fahrzeugneubeschaffungen oder Fahrzeugverlegungen können in der Planung einfach und flexibel nachgeführt werden
  • Vereinheitlichung der Einsatzmittelketten

Für alle Gebäude und Gebäudekomplexe, die Sonderbauten im Sinn des Bauordnungsrechts sind, ist zu prüfen, ob eine eigene Alarmierungsplanung zu erstellen ist. Für bauliche Anlagen mit größerem Gefahrenpotential und Errichtungs- und/oder Betriebsgenehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften als dem Bauordnungsrecht (z.B. Gentechnikgesetz) ist in jedem Fall eine objektbezogene Alarmierungsplanung zu erstellen. Für sonstige Anlagen ist eine Alarmierungsplanung aufzustellen, wenn erhebliches Gefahrenpotential vorliegt oder besonderes Einsatzpotential erforderlich ist.

Insbesondere sind dies:

  • Sonderbauten Abek. 2.3.2
  • Autobahnen Abek. 2.3.4.2 (Nummer und Kilometrierung)
  • Bundes-/Staats- und Kreisstraßen, Abek 2.3.4.1 (wenn einsatztaktisch erforderlich)
  • Eisenbahnstrecken ( Abek: 2.3.4.3)
  • usw. (Fernleitungen/Gewässer/BMA)