Teilnehmerkreis:
Personen, die von der Katastrophenschutzbehörde vorab als Örtlicher Einsatzleiter benannt werden sollen
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll die Aufgaben eines nach Art. 6 BayKSG bestellten Örtlichen Einsatzleiters im Katastrophenfall wahrnehmen können.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
Zusammenarbeit im KatS - ÖEL und SanEL, Dienstanweisung für FüGK und ÖEL, Hilfeleistungskontingente, länderübergreifende Zusammenarbeit im KatS, Beispiele aus der Praxis eines ÖEL, PSNV, Einsatzplanung im Kontext von Unwetterkatastrophen - Prognosen, Strategie, Entscheidungsfindung, Planübungen zum Führungsvorgang auf Ebene des ÖEL, Stabsrahmenübungen zur Arbeit in einer ÖEL mit Führungsunterstützung, Stabsfunktionen und Verbindungskräfte, Fachberater, praktische Prüfung
Vorausgesetzte Ausbildung:
Erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang für Örtliche Einsatzleiter
Hinweis:
Beginn am ersten Lehrgangstag um 8.00 Uhr