Teilnehmerkreis:
Feuerwehrdienstleistende von Feuerwehren mit einer Strahlenschutzsonderausrüstung
Sonstige Voraussetzungen:
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll die Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der persönlichen Schutzausrüstung beherrschen.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
- FwDV 500
- Grundlagen Strahlenschutz
- Dekontamination/Kontaminationsnachweis
- Messgeräte
- Einsatzübungen
Vorausgesetzte Ausbildung:
Truppmann
Atemschutzgeräteträger
Hinweis:
Da Sie beim Lehrgang Tätigkeiten unter Atemschutz durchführen werden, müssen Sie aktiver Atemschutzgeräteträger mit Zusatzausbildung zum CSA-Träger sein und eine gültige Bescheinigung der Atemschutztauglichkeit nach G 26.3 bei Lehrgangsbeginn vorlegen