Teilnehmerkreis:
Angehörige von Feuerwehren mit motorgetriebenem Boot
Sonstige Voraussetzungen:
Freischwimmer, ein ärztliches Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung ist vorzulegen, Ausbildung in erster Hilfe
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll motorbetriebene Boote der Feuerwehr sicher führen können.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
- Aufgaben der Feuerwehr
- Rechtsgrundlagen
- Gewässerkunde und Fahrtechnik
- Allgemeine Schiffskunde
- Dienstanweisungen für den Bootsführerdienst
- Motorkunde
- Knoten und Stiche
- Bestückung der Feuerwehrboote
- Wassern von Feuerwehrbooten
- Fahrtechnik
- Ölwehr auf Gewässer
- Nachtausbildung
Vorausgesetzte Ausbildung:
Hinweis:
Ein Passbild für den Bootsführerschein ist mitzubringen
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen unter Hinweise für Lehrgangsteilnehmer "Besonderer Hinweis für Bootsführer-Lehrgang" t1p.de/ozpdn