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­Lehrgänge
Vor-Ort Beratung und Information (VOBI)

Lehrgänge im Detail

Standortschulung Übung

K47

Ausbildungsdauer:

1

Teilnehmerkreis:

Mitglieder der FüGK, ÖEL, FwEL, Sanel, Sonstige

Sonstige Voraussetzungen:

An der Kreisverwaltungsbehörde in den vorgesehenen Führungsräumen der FüGK. Geeigneter Raum für die Übungsleitung mit vorübergehend ergänzender Ausstattung gem. Übungsanweisung (z.B. Großer Sitzungssaal). Örtliche Einsatzleitung, SanEL, Feuerwehreinsatzleitung/in auf Räumlichkeiten / Stellplätzen in der Nähe zur KVB (Funkreichweite DMO). erforderliches Personal für den Leistungs- und Schiedsrichterdienst wird schwerpunktmäßig durch die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried gestellt und muss durch die Katastrophenschutzbehörde gem. Übungsanweisung verstärkt werden.

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Für den Einsatzfall vorgesehene Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzstäbe, sowie der Verbindungspersonen und Fachberater

Ausbildungsziel:

Überprüfung zur ggf erforderlichen Anpassung von Führungsorganisation, Führungsvorgang und Führungsmittel der Katastrophenschutzbehörde bei Großschadenslagen und Katastrophen mit Schwerpunkt FüGK, Örtlicher Einsatzleitung, Sanitätseinsatzleitung und Feuerwehreinsatzleitung.

Wesentliche Ausbildungsinhalte:

Durchführung einer Stabrahmenübung, die auf die Belange, Ausstattung und Organisation der jeweiligen Katastrophenschutzbehörde ausgerichtet ist. Überprüfung der Regelungen eines externen Notfallplans gem. Art. 3 a BayKSG (soweit Gegenstadt der Stabsrahmenübung). Ggf. Durchführung einer Übungs-Pressekonferenz mit Auszeichnung zur internen Analyse der Krisenkommunikation. Im Anschluss zusammenfassendes Feedback an die Übungsteilnehmer zu den beobachteten Abläufen der übenden Stäbe

Vorausgesetzte Ausbildung:

jeweiligen fachdienstlichten Vorausstetzungen (s.o.)

Hinweis:

Eintreffen des Ausbildungsteams der SFS-G am Vortag der Stabsrahmenübung (ca. 14:00) zum Aufbau und Test der Übungsleitung. Sollen bei dieser Stabsrahmenübung die Regelungen eines externen Notfallsplans gem. Art. 3 a BayKSG überprüft werden, ist ca. vier Monate vorher eine Planbesprechung (S-NP) durchzuführen, damit ggf. der externe Notfallplan bis zur Stabsrahmenübun (S-ÜB) angepasst werden kann.

Keine Termine für diesen Standort vorhanden.