Teilnehmerkreis:
Personen, die von der Katastrophenschutzbehörde vorab als Örtlicher Einsatzleiter benannt werden sollen.
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Ausbildungsziel:
Der Teilnehmer wird in die Aufgaben und Befugnisse eines Örtlichen Einsatzleiters nach Art. 15 BayKSG eingewiesen und in der Rolle trainiert.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
Profil des ÖEL, Rechtliche Grundlagen BayKSG und weitere Vorschriften, Zusammenarbeit mit anderen BOS, ILS, Anforderungswege, Aufgaben des ÖEL, Aufbau, Organisation und Arbeitsweise in einer ÖEL, Einsatz des ÖEL - Erkundung und Übernahme, Human-Factors - Zusammenarbeit unter psychischer Belastung, Fehlerkultur, Aufbau, Aufgaben und Ansprechpartner FüGK, Abstimmung mit Landratsamt und Gemeinde, Arbeiten in einer ÖEL, Zusammenarbeit in einer ÖEL bei koordinierungsbedürftigen Ereignissen mit UG-ÖEL, Führungsunterstützung und Fach-/Verbindungskräften, Pressarbeit, schriftliche Prüfung
Vorausgesetzte Ausbildung:
Gemäß IMS ID4-2255.352-5 vom 19.08.16
Ausbildung zum Verbandsführer (nach den Ausbildungsvorschriften der Einsatz- oder Hilfsorgangisation, der der Teilnehmer angehört)
Einführung in die Stabsarbeit (nach den Ausbildungsvorschriften der Einsatz- oder Hilfsorgangisation, der der Teilnehmer angehört)
Hinweis:
Beginn am ersten Lehrgangstag um 08:00 Uhr