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­Lehrgänge
Vor-Ort Beratung und Information (VOBI)

Lehrgänge im Detail

Grundlehrgang für Örtliche Einsatzleiter

K08

Ausbildungsdauer:

5 Tage

Teilnehmerkreis:

Personen, die von der Katastrophenschutzbehörde vorab als Örtlicher Einsatzleiter benannt werden sollen.

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Ausbildungsziel:

Der Teilnehmer wird in die Aufgaben und Befugnisse eines Örtlichen Einsatzleiters nach Art. 15 BayKSG eingewiesen und in der Rolle trainiert.

Wesentliche Ausbildungsinhalte:

Profil des ÖEL, Rechtliche Grundlagen BayKSG und weitere Vorschriften, Zusammenarbeit mit anderen BOS, ILS, Anforderungswege, Aufgaben des ÖEL, Aufbau, Organisation und Arbeitsweise in einer ÖEL, Einsatz des ÖEL - Erkundung und Übernahme, Human-Factors - Zusammenarbeit unter psychischer Belastung, Fehlerkultur, Aufbau, Aufgaben und Ansprechpartner FüGK, Abstimmung mit Landratsamt und Gemeinde, Arbeiten in einer ÖEL, Zusammenarbeit in einer ÖEL bei koordinierungsbedürftigen Ereignissen mit UG-ÖEL, Führungsunterstützung und Fach-/Verbindungskräften, Pressarbeit, schriftliche Prüfung

Vorausgesetzte Ausbildung:

Gemäß IMS ID4-2255.352-5 vom 19.08.16

Ausbildung zum Verbandsführer (nach den Ausbildungsvorschriften der Einsatz- oder Hilfsorgangisation, der der Teilnehmer angehört)

Einführung in die Stabsarbeit (nach den Ausbildungsvorschriften der Einsatz- oder Hilfsorgangisation, der der Teilnehmer angehört)

 

Hinweis:

Beginn am ersten Lehrgangstag um 08:00 Uhr

Kursnummer Datum
01 08 K08 002 24 13.05 - 17.05.2024
01 08 K08 003 24 08.07 - 12.07.2024
01 08 K08 004 24 14.10 - 18.10.2024